Die neuen EU-AML-Regulierungen bringen ein einheitliches, strengeres und stärker überwachtes Rahmenwerk für Geldwäscheprävention in der EU, das Prozesse, Technik und Governance bei allen Verpflichteten deutlich anhebt.

Einheitliches Regelwerk und neue Aufsicht

Die EU führt erstmals ein „Single Rulebook“ ein: Eine unmittelbar geltende AML-Verordnung ersetzt viele nationale Spielräume und harmonisiert Sorgfaltspflichten, Monitoring und interne Kontrollen in allen Mitgliedstaaten. Parallel dazu wird mit der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) eine neue EU-Behörde geschaffen, die direkt ausgewählte Hochrisiko-Finanzinstitute beaufsichtigt, technische Standards vorgibt und bei Verstößen eigene Sanktionen verhängen kann.

„Regulation can often support and advance efficient and more dynamic markets.“ – Elizabeth Warren

Schärfere Sorgfaltspflichten und erweiterter Anwendungsbereich

Kernbereiche wie Customer Due Diligence (KYC/KYB), laufende Überwachung, Enhanced Due Diligence und UBO-Transparenz werden mit klareren, strengeren Mindeststandards geregelt, inklusive tieferer Prüfungen bei Hochrisiko-Kunden, Drittstaaten und komplexen Strukturen. Der Kreis der Verpflichteten wird ausgeweitet: Neben Banken und Versicherern sind u. a. Crypto-Asset-Service-Provider, Crowdfunding-Plattformen, bestimmte Immobilientätige und andere bisher weniger regulierte Sektoren künftig voll in das AML-Regime einbezogen.

Mehr Transparenz, Daten und Sanktionen

Die neuen Regeln stärken Register und Datenaustausch, etwa durch harmonisierte Beneficial-Ownership-Register, Konto- und Transaktionsregister sowie schärfere Prüf- und Verifizierungspflichten der Registerstellen. Gleichzeitig werden Sanktionen harmonisiert und verschärft; Mitgliedstaaten müssen wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Bussen vorsehen, während AMLA selbst gegen bestimmte Institute Geldstrafen und Auflagen verhängen kann.


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